|
Gemäß einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu übernimmt der Sozialpädagogische Fachdienst Kaufbeuren-Ostallgäu die Durchführung der 'Ambulanten Maßnahmen nach § 10 Jugendgerichtsgesetz': ArbeitsauflagenVermittlung, Begleitung und Kontrolle der Auflagen. BetreuungsweisungenDurch das Gericht angeordnete, zeitlich begrenzte Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen. Soziale TrainingskurseSozialkompetenztraining in Gruppenform. Täter-Opfer-AusgleichDurchführung außergerichtlicher Konfliktschlichtungen im Auftrag der Jugendrichter und der Staatsanwaltschaft.
|