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Erziehungs- und Jugendhilfeverbund

Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Gemäß einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu übernimmt der Sozialpädagogische Fachdienst Kaufbeuren-Ostallgäu die Durchführung der 'Ambulanten Maßnahmen nach § 10 Jugendgerichtsgesetz':
 

Arbeitsauflagen

Vermittlung, Begleitung und Kontrolle der Auflagen.
 

 Betreuungsweisungen

Durch das Gericht angeordnete, zeitlich begrenzte Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen.
 

Soziale Trainingskurse

Sozialkompetenztraining in Gruppenform.
 

Täter-Opfer-Ausgleich

Durchführung außergerichtlicher Konfliktschlichtungen im Auftrag der Jugendrichter und der Staatsanwaltschaft.

Ansprechpartnerin:

Andrea Lüttich
Diplom-Pädagogin
 
Spitaltor 4 (Haus St. Martin), Büro 1.01
Telefon: 08341/ 90 23-40
Fax:       08341/ 90 23-41                 
E-Mail:   luetticha@kjf-kaufbeuren.de