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Die öffentliche Jugendhilfe bietet verschiedene Hilfen zur Erziehung an, die in ihrer Art teilweise ähnlich, teilweise sehr unterschiedlich sind. Unter dem Begriff „Flexible Erziehungshilfen“ fassen wir vier ähnliche Hilfeangebote zusammen, nämlich: Diese Hilfen können manchmal auch ineinander übergehen. Zuständig für die Gewährung der genannten Hilfeformen sind die jeweiligen Jugendämter. Bei Fragen können Sie sich aber auch gerne an uns wenden. Wir geben gerne Auskunft.
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